Corona Update - 17.01.2022
Liebe Vereinsmitglieder,
In der aktuell gültigen Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO, Stand 11.01.21 zu finden hier) ist für den Bereich der Sportausübung in Innenräumen (also z.B. bei uns in der Halle) zusätzlich zum Nachweis der Impfung auch ein Nachweis über einen tagesaktuellen Schnelltest erforderlich (2G+).
Ausgenommen von dieser Testpflicht sind aktuell die folgenden Teilnehmer:
- Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren gelten aufgrund ihres Alters als "geimpft", auch wenn keine solche Impfung vorliegt. Zusätzlich gelten sie aufgrund ihres Alters als Schülerinnen und Schüler und benötigen weder einen Testnachweis noch eine Schulbescheinigung. Für alle unter 16 ist eine Teilnahme am Training ohne weitere Nachweise möglich!
- Bei
Schülerinnen und Schülern ab 16 Jahren wird der Testnachweis durch eine Bescheini-
gung der Schule ersetzt (Bitte zum Training mitbringen). - Teilnehmer, welche über eine wirksame Auffrischungsimpfung (Booster) verfügen.
- Geimpfte
genesene Teilnehmer, also Teilnehmer, die eine mittels PCR-Test nachgewiesene Co-
vid-19 Infektion hatten und davor oder danach mindestens eine Impfung erhalten haben. - Teilnehmer
mit einer zweimaligen Impfung, bei denen die zweite Impfung mehr als 14 aber
weniger als 90 Tagen zurückliegt. - Genesene Teilnehmer, bei denen der die Infektion bestätigende PCR-Test mehr als 27 aber
weniger als 90 Tage zurückliegt.
Auffrischungsimpfung (Booster)
Teilnehmer gelten dann als "geboostert", wenn insgesamt drei Impfungen mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff (Übersicht hier: https://www.pei.de/impfstoffe/covid-19) nachgewiesen werden können. Hinweis: Dies gilt insbesondere auch für jede Kombination mit dem Impfstoff der Firma Janssen (Johnson & Johnson)!
Für eine erfolgreiche Impfserie mit dem Impfstoff "Johnson & Johnson" war initial nur eine Impfung erforderlich. Auch wenn die Immunisierung später durch eine zweite Impfung mit einem anderen Impfstoff ergänzt wurde, reicht dies in Zukunft (siehe zeitlich begrenzte Ausnahme weiter unten) nicht mehr aus, um ohne tagesaktuellen Testnachweis am Training teilzunehmen (weitere Informationen hier: https://www.nw.de/lokal/bielefeld/mitte/23172770_Mit-Johnson-geimpfte-Bielefelder-zaehlen-nicht-mehr-als-geboostert.html).
Zeitlich begrenzte Ausnahme:
Wer zweifach geimpft ist, wird zwischenzeitig Geboosterten gleichgestellt und von der Testpflicht ausgenommen - wenn die zweite Impfung mehr als 14 aber weniger als 90 Tage zurückliegt.
Grüße vom Trainerteam vom Budokan